Die Spielregeln der Airsoftverein Tigerschützen

ZVR:598472533

 1) Auftreten vor und nach dem Spiel

Das Erscheinen zu Veranstaltungen in Tarnbekleidung in nicht erwünscht!

Das Umziehen findet ausschließlich auf dem Veranstaltungsgelände  (OPS) statt. Weiters

ist das offene Tragen der Sportgeräte/-ausrüstung (Westen, Holster

etc.) vor, nach und während  des Spiels außerhalb des

Veranstaltungsgeländes verboten!

Für geeignete Transportmöglichkeiten ist vom Teilnehmer Sorge zu tragen.

2) Schutzbrille und Bekleidung – Sicherheit

Jeder  Spieler ist verpflichtet während der laufenden Veranstaltung einen geeigneten Augenschutz zu tragen.

Dieser muss einem Beschusstest mit min. 190m/s aus 2m Entfernung widerstehen.

Es ist ein Gesichtschutz (Zahnschutz) sehr zu empfehlen!

Des Weiteren empfiehlt der ATS das Tragen von festem Schuhwerk bzw. robuster Bekleidung um die Verletzungsgefahr zu minimieren.

Das Tragen von militärischen Uniformen ist erlaubt, soweit es dem österreichischen Gesetz nicht widerspricht.

3) Schussverbot

Schüsse auf den Kopf- bzw. auf den Halsbereich sollen vermieden werden, soweit Treffer auf andere Körperpartien möglich sind!

Schießen auf nicht am Spiel teilnehmende Personen, Tiere und Personen ohne geeignete Schutzbrille ist strengstens verboten!

4) Politik

Der ATS distanziert sich von jeglicher politischen Richtung und Fraktion!

Es ist allen Spielern strengstens untersagt politisches  Material zu Veranstaltungen mitzunehmen bzw. dort zu verteilen!

Jegliche politische Propaganda, die den österreichischen Gesetzen

widerspricht (z.B. §3 VerbotsG), wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

5) Mindestalter für die Teilnahme

Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen nicht aktiv an Airsoft-Spielen der ATS teilnehmen.

Passive Tätigkeiten, wie Fotographieren oder Filmen sind Peronen unter 18 Jahren mit Absprache der Spielleiter gestattet.

Vereinsfremde

Personen haben auf Anweisung der Organisatoren einen amtlichen

Lichtbildausweiß vorzuweisen, um ihre Volljährigkeit zu bestätigen.

6) Definition Sportgeräte und  Geschwindkeit/Energie Limits

Airsoft-Sportgeräte sind

Waffenreplikate, die mittels Gas oder mit technisch freigemachter

Energie angetrieben werden und BB´s (Kugeln) mit einem Durchmesser von

6mm oder 8mm verschießen.

Nicht als Airsoft Sportgeräte  gelten und

somit nicht zugelassen sind sämtliche Waffen größeren und kleineren

Kalibers, sowie Farbmarkierer (Gotcha), Schreckschusswaffen und echte

Waffen.

Pistolen und Revolver Airsoft Sportgeräte:


Als

Pistolen und Revolver gelten jene Airsoft-Sportgeräte, die aufgrund

ihrer Bauart durch Betätigen des Abzuges eine Schüsse oder eine rasche

Schussfolge abzugeben vermögen und sich selbstständig nach jedem Schuss

laden.

Vollautomatische Airsoft Sportgeräte:

Als

vollautomatisch gelten jene Airsoft-Sportgeräte, die aufgrund ihrer

Bauart durch einmaliges Betätigen des Abzuges eine rasche Schussfolge

abzugeben vermögen und sich selbstständig nach jedem Schuss laden.

Halbautomatische Airsoft Sportgeräte:

Als

halbautomatisch gelten jene Airsoft-Sportgeräte, die aufgrund ihrer

Bauart nur zur Abgabe einzelner Schüsse fähig sind und halbautomatisch

nachladen oder manuell geladen werden müssen.

Weiteres wird durch den

Verwendungszweck der realen Vorbilder in Marksmen und

Scharfschützegewehr unterschieden, im Zweifelsfall gilt die Entscheidung

des Obmanns.

Airsoft Scharfschützen Sportgeräte:

Als

Airsoft-Scharfschützen-Sportgeräte gelten jene Airsoft-Sportgeräte,

welche unabhängig von ihrer Antriebsenergie manuell geladen werden,

aufgrund ihrer Bauart nur Einzelschüsse abgeben können.

Die Sportgeräte  sind gesichert und mit entfernten Akkus und Magazinen zu transportieren.

Geschwindkeit/Energie Limits:


Pistolen und Revolver Airsoft Sportgeräte:


(Pistolen,Revolver …) – max. 120m/s = 393fps =ca.1.44J

(bei 0.20g / ohne Hop-Up )

Kein Sicherheitsabstand

Vollautomatische Airsoft Sportgeräte:

(AEGs, …) – max. 129m/s = 423fps =ca.1.66J

(bei 0.20g / ohne Hop-Up )

Kein Sicherheitsabstand

Halbautomatische und „Maschinengewehr“Airsoft Sportgeräte:

(DMR, …) – max. 150m/s = 492fps =ca.2.25J

(bei 0.20g / ohne Hop-Up )

10m Sicherheitsabstand

Scharfschützen Airsoft Sportgeräte:

(Sniper, Halbautomatische Sniper …) – max. 170m/s = 560fps =ca.2.9J

(bei 0.20g / ohne Hop-Up )

20m Sicherheitsabstand

Ausnahmen:

Bei

real großkalibrigen Scharfschützengewehren, bedient von

Verreinsbekanten erfahrenen Schützen, kann das Geschwindikeits/Energie

Limit mit dem Sicherheitsabstand nach oben verlagert werden.

Für alle Messwerte werden keine Toleranzen geduldet.

Die RoF bei HPA Systemen darf 20/S nicht überschreiten!

Bei anderen Antriebssystemen (zb. HPA) bedarf es einer Überprüfung durch den Spielleiter.

Der Spielleiter nimmt sich das Recht heraus Spielgerät zu verblomben!

7) Munition

Es sind generell  biologisch abbaubare (Bio-) BBs (Baby Bullets) des Kalibers 6mm bzw.  8mm zu verwenden.

Nicht biologogisch abbaubare BBs werden nur in veranstaltungsabhängigen Ausnahmefällen erlaubt.

Dies wird vor Beginn der  Veranstaltung allen Teilnehmern bekannt gegeben.

Metall

BBs, Keramik BBs, Glas BBs (bzw. Verbindungen mit genannten

Materialien), Farb BBs, transparente BBs sowie Knallmunition sind

strengstens verboten!

8) Zusatzausrüstung

Jegliche

Art von Zusatzausrüstung welche in Österreich nicht verboten ist

(Zielfernrohre, Laserpointer, Tracer, Taschenlampen, Nachtsichtgeräte,

u.ä.), ist grundsätzlich bei Veranstaltungen des ATS erlaubt.

Die

Organisatoren sind berechtigt einzelne Gegenstände zu verbieten, wenn

durch diese eine Gefährdungder Sicherheit der Spieler zu erwarten ist.

Die

Verwendung von Feuerwerkskörpern, Raucherzeugern und ähnlichem ist –

außer mit ausdrücklicher Erlaubnis der Veranstaltungsleitung –

strengstens untersagt.

9) Trefferregelung/Fair Play

Ein Körpertreffer bedeutet grundsätzlich das Ausscheiden.

Wird der Teilnehmer getroffen, gibt er dies laut zu erkennen (Ruf: „HIT!“)

und zieht seine Warnweste aus der Tasche, danach handelt er wie von der Spielleitung vorgeschrieben!

Querschläger werden grundsätzlich nicht als Treffer gewertet.

Bei Waffentreffer gilt diese Waffe als beschädigt und nicht mehr funktionstüchtig!

Ausrüstungstreffer wie z.B. „Rucksacktreffer und Taschentreffer der quer“ sind keine Körpertreffer!

Bei

explosionen von Airsofthandgranaten gilt jeder in unmittelbarer Nähe

(der Raum, ca. 3m Radius im Gelände) als Hit, auch wenn er nicht von

ausströmenden BB´s getroffen wurde, im eweiterten Radius zählen auch

trotzdem BB Treffer.

Ausnahmen von dieser Trefferregelung werden jeweils zu Beginn eines Spiels bekannt gegeben.

Die

Spieler sind verpflichtet nach bestem Wissen und Gewissen fair zu

spielen, Treffer anzuerkennen und den Anweisungen der Spielleitung Folge

zu leisten.

Im Zweifelsfall ist es ein „HIT!“

10) Neutrale Zone/Spielfeld

Neutrale Zone oder OPS: In diesem Bereich werden während den Spiels Taschen, Rucksäcke und sonstiges Material deponiert.

In

der neutralen Zone darf nicht geschossen werden, die Waffe ist ohne

Magazin, ohne BB´s im Hop up und gesichert aufzubewahren.

Spielfeld: In diesem Areal findet das eigentliche Spiel statt. Es wird vor Spielbeginn bekannt gegeben und allenfalls markiert.

11) Alkohol, Tabak und Drogen

Der unverhältnismäßige Genuss von Alkohol  während Airsoftspielen des ATS ist verboten.

Personen,

die vor, während oder bis zur Abreise von einer Veranstaltung illegale

Suchtmittel konsumieren oder zum Zeitpunkt der Veranstaltung unter deren

Einfluss stehen, werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Rauchen ist

generell erlaubt, sofern dies der Veranstalter aus gesetzlichen oder

Sicherheitsgründen nicht anders vorschreibt.

12) Haftung

Jeder

Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er selbst das volle Risiko der

Veranstaltung trägt! Weder der Verein noch andere Mitspieler können für

Verletzungen oder Beschädigungen belangt werden, es sei denn selbige

entstanden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Der Teilnehmer

nimmt außerdem zur Kenntnis, dass er für Beschädigungen am Gelände oder

der auf dem Gelände deponierten Vereinsausrüstung haftbar gemacht werden

kann.

13) Veranstaltungsgebühr

Jeder

vereinsfremde Teilnehmer hat vor Veranstaltungsbeginn einen im

Vorhinein festgelegten Beitrag an den ATS zu entrichten. Dieser wird bei

einem Verstoß gegen die Veranstaltungsregeln und dem eventuell

folgenden Ausschluss nicht zurückerstattet.

14) Spielleiter (Gamemaster)

Die

Anweisungen der Referees (Gamemaster) dienen sowohl der Einhaltung der

Spielregeln, als auch der Sicherheit aller Teilnehmer. Diesen ist Folge

zu leisten! Bei Nichtbeachtung kann der betroffene Teilnehmer vom

weiteren Spielverlauf ausgeschlossen werden.


15) Temporäre Änderung von Regeln bzw. Ausschluss von Veranstaltungen

Der

ATS behält sich vor, für einzelne Veranstaltungen aus begründeten

gesetzlichen oder sicherheitstechnischen Gründen die Spielregeln

abzuändern bzw. anzupassen. Diese Änderungen werden allen Teilnehmern

vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung zur Kenntnis gebracht.

Der

ATS ist berechtigt jeden Teilnehmer, der gegen die oben genannten Regeln

verstößt, unverzüglich von der Veranstaltung auszuschließen. Der

entrichtete Veranstaltungsbeitrag wird in diesem Fall einbehalten.

Alle anderen rechtlichen Konsequenzen eines Regelverstoßes bleiben von diesem Ausschluss unberührt!

Stand der Vereinsregeln 10/2014!

Änderungen/Anpassungen vorbehalten